«Überforderung spielt eine grosse Rolle» - demenzjournal.com

Gewalt im Alter

«Überforderung spielt eine grosse Rolle»

Gewalt im Alter ist ein Tabuthema, die Dunkelziffer entsprechend hoch. Bild Daniel Kellenberger

Ältere, pflegebedürftige Menschen sind besonders gefährdet, Opfer von Misshandlung zu werden. Gerade jetzt, wo Entlastungsangebote eingeschränkt sind und der Stresspegel für Betroffene und pflegende Angehörige steigt. Wohin können sich Hilfesuchende wenden?

Pro Jahr werden zwischen 300’000 bis 500’000 ältere Menschen in der Schweiz Opfer von Gewalt. Im Rahmen der europäischen Studie ABUEL, in der in sieben europäischen Ländern 4500 zu Hause lebende Männer und Frauen über 60 befragt wurden, berichteten 23 Prozent von erlittener Misshandlung. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, denn Gewalt im Alter ist ein Tabuthema.

Gewalt resultiert oft aus einer Überforderungssituation pflegender Fachkräfte oder Angehöriger heraus. Sie geschieht nicht unbedingt vorsätzlich.

Neben direkter körperlicher oder seelischer Gewalt ist auch Vernachlässigung eine Misshandlung, die physische oder psychische Schäden zur Folge haben kann.

Dass Handlungsbedarf besteht, anerkennt auch der Bundesrat. Im September verabschiedete er in Erfüllung eines Postulats einen Bericht zur Prävention von Gewalt im Alter. Darin beauftragt er das Eidgenössische Departement des Innern, bis Herbst 2021 gemeinsam mit den Kantonen und den zuständigen Akteuren zu beurteilen, ob ein übergreifendes Präventionsprogramm nötig ist.

Aktuell können sich Hilfesuchende an die nationale Anlaufstelle «Alter ohne Gewalt» wenden. Diese Stelle wurde 2019 von alter ego (Westschweiz), Pro Senectute Ticino e Moesano (Tessin) und der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA (Deutschschweiz) ins Leben gerufen.

Ruth Mettler Ernst ist Geschäftsführerin der UBA. Im Gespräch mit alzheimer.ch erläutert sie die tägliche Arbeit der Anlaufstelle.

alzheimer.ch: Frau Mettler, was ist «Gewalt»?

Ruth Mettler Ernst: Misshandlung passiert in allen Gesellschaftsschichten, betrifft Männer und Frauen . Wir unterscheiden zwischen psychischer, physischer, sexueller, finanzieller, struktureller Gewalt und medikamentöser Misshandlung sowie aktiver, passiver und Selbst-Vernachlässigung.

Mit welchen Beschwerden kommen Betroffene zu Ihnen?

Die UBA wird in Konfliktsituationen, welche ältere Menschen nicht mehr alleine bewältigen können, angefragt. Das sind Konflikte aus allen Lebensbereichen, unter anderem der Familie, in Zusammenhang mit Finanzen, bei Entscheiden von Behörden und so weiter.

Wir klären, vermitteln, schlichten und bieten älteren Menschen, die im privaten, privat-öffentlichen und im institutionellen Bereich Konflikte nicht mehr selbständig lösen können oder Misshandlung erfahren, Unterstützung an.

Fallbeispiel: Verwahrloster Vater

Frau M., Tochter eines 73-jährigen Rentners, meldet sich bei der UBA. Sie und ihr Bruder stellen Verwahrlosungstendenzen bei ihrem Vater fest und suchen Rat, wie sie ihren Vater unterstützen können. Eine Demenz-Diagnose hatte ihn sehr erbost, er ist in der Vergangenheit auch schon mehrfach wegen Depressionen hospitalisiert worden. Der Vater lebt getrennt von seiner Ehefrau in einer eigenen Wohnung, die schwer verwahrlost ist. Er bekommt viele Mahnungen, Briefe bleiben ungeöffnet und stapeln sich.

Welche Konflikte treten am häufigsten auf?

2019 haben wir 544 Beschwerdefälle entgegengenommen. Davon handelte es sich bei 76 Prozent um Konflikte. Oft waren diese finanzieller Natur (33%), gefolgt von psychischen Problemen (31%), Grundrechtsverletzungen (20%), physischen (14%) und medikamentösen Probleme (2%).

Und spezifisch in Bezug auf Menschen mit Demenz?

Hier spielt die Überforderung von Betreuenden und Pflegenden eine grosse Rolle. Aufgrund der Belastung kann es ganz ungewollt zu Misshandlung kommen. Aufgrund unserer Kampagne «Bevor aus Liebe Hass wird» haben sich vor allem Frauen gemeldet, die ihre dementen Partner weiterhin zu Hause pflegen möchten, jedoch merken, dass sie überfordert sind und dadurch dem Gepflegten gegenüber ungerecht werden, ihn verbal oder körperlich misshandeln.

Kampagne

Bevor aus Liebe Hass wird

Gewalt im Alter ist ein Tabuthema. Die Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter (UBA) geht von einer hohen Dunkelziffer aus. Eine Präventionskampagne soll die … weiterlesen

Übervorteilungen, Erschleichung von finanziellen Vorteilen oder Vorsorgeaufträgen von Familienangehörigen oder Betreuenden sind weitere Konfliktfelder.

Je nach Wohnort der betroffenen Person treten andere Probleme auf.

Genau. Im Heimbereich sind es hauptsächlich Konflikte zwischen den Bewohnenden, Angehörigen und Pflegepersonen oder der Heimleitung, in denen die UBA um Vermittlung angefragt wird. Zunehmend melden sich auch Heimleitungen, die sich mit sehr fordernden Angehörigen konfrontiert sehen.

Bereits angesprochen haben wir das Thema häusliche Gewalt bei Menschen mit Demenz. Gerade längere Betreuungssituationen führen oft zu Streit zwischen Betreuten (z.B. alternden Eltern) und Betreuenden (z.B. erwachsenen Kindern und deren Partnern). Ursache dafür kann eine Überforderungssituation sein.

Abgefedert werden kann das durch eine diagnostische Abklärung und medizinische Begleitung, die den Betreuungsbedarf entsprechend plant.

Das muss mit Fortschreiten der Demenz neu evaluiert werden. Allerdings ist es für pflegende Angehörige nicht immer einfach, Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Weil der Umgang mit Menschen mit Demenz sehr fordernd sein kann, braucht es eine gute Beratung und Aufklärungsarbeit. Dafür vermitteln wir Anfragenden den Kontakt zu den Alzheimer Sektionen.

Was passiert, wenn eine Beschwerde bei Ihnen eingeht?

Die Anlaufstelle nimmt den Fallinhalt auf und legt ein Dossier an. Dieses geht dann in eine der vier regionalen Fachkommissionen, immer in diejenige Region, in der die betroffene Person lebt.

Eine Fachperson nimmt Kontakt mit der meldenden Person auf und gemeinsam werden dann die nächsten Schritte festgelegt. Wir arbeiten im Vier-Augenprinzip, das heisst, die fallführende Fachperson zieht eine weitere Fachperson zur Beurteilung oder Bearbeitung hinzu.

Fallbeispiel: Suizidgedanken

Frau N. lebt im Ausland und besucht Onkel und Tante zweimal pro Monat. Sie erfährt, dass ihre Tante trinkt und durch den Alkohol gegenüber ihrem Mann aggressiv wird. Der Onkel kann sich nicht wehren, die Situation spitzt sich zu. Der Vorschlag der Nichte, die beiden sollten ins Altersheim ziehen, wird von Onkel und Tante abgewehrt. Als der Onkel einen Suizid andeutet, kontaktiert die Nichte UBA.

In welchen Situationen können Sie gut vermitteln?

Wenn alle an einem Konflikt Beteiligten bereit sind, an der Lösungsfindung zu arbeiten. Schwierig wird es hingegen, wenn in den Konflikt Involvierte die Mitwirkung verweigern.

Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Arbeit der UBA ausgewirkt?

Die UBA hat in der Zeit zwischen März und Juni total 271 Fälle entgegengenommen, davon 127 mit der Thematik Corona. Unsere Tätigkeit hat sich während der ausserordentlichen Lage hauptsächlich auf die Informationsvermittlung, Beratung und Unterstützung von Angehörigen und Bewohnenden von Alters- und Pflegeheimen oder selbständig wohnenden älteren Menschen konzentriert.

Fallbeispiel: Heimeinweisung nach Lockdown?

Herr B., 92, erhielt während des Lockdowns Unterstützung beim Einkauf. Es war für ihn schwierig, diesen Teil seiner Selbständigkeit aufzugeben. Da er davon ausging, es sei vorübergehend, akzeptierte er auch, dass ihm seine Liebsten aus ihrer Sicht ungesunde Lebensmittel vorenthielten. Nach dem Lockdown ist seine Familie nun der Ansicht, ein Heimeintritt sei für ihn das Beste. Das möchte Herr B. keinesfalls.

Wir haben Informationen des BAG sowie der Deutschschweizer Kantone zusammengetragen und gemäss der BAG-Empfehlungen respektive der Verordnungen einzelner Kantone informiert, beschwichtigt und beraten. Das war nicht einfach.

Einerseits wurden wir aufgefordert, für die Rechte älterer Menschen zu kämpfen, andererseits für unsere Haltung zu einer individuellen Lockerung des Besuchsverbots getadelt.

Gerade das Besuchsverbot hat für Aufruhr gesorgt.

Ja. Diesbezügliche Beschwerdefälle haben uns ziemlich gefordert. Übernommen haben wir jedoch nur die Fälle, bei denen die Ausnahmeregelung des BAG hätte greifen können (Besuche sind möglich «bei sterbenden Bewohnenden» und «in besonders schwierigen Situationen»), entsprechende Anfragen von Angehörigen an die Heimleitung aber abgewiesen wurden. In einzelnen Fällen konnten wir individuelle Lösungen finden.

Nun, während der zweiten Welle, werden wir in Bezug auf Besuchsregelungen weniger häufig angefragt. Die Heime stehen auch jetzt wieder vor grossen Herausforderungen, haben aber, wie wir alle, von den gemachten Erfahrungen gelernt und sind somit besser gerüstet.

Wo lagen die Probleme im häuslichen Bereich?

Dort waren Informationsvermittlung und Beratung wichtige Aufgaben. Trotz der Informationskampagne des Bundes fehlte es den Anfragenden an konkreten Informationen zu ihren Problemstellungen, oder es war schwierig für sie, aus der grossen Fülle die richtigen Informationen zu filtern. Viele ältere Menschen haben auch heute noch keinen Zugang zum Internet.

Wie hat sich die Situation auf häusliche Gewalt ausgewirkt?

Häusliche Gewalt bei jüngeren Paaren oder gegen Kinder waren in den Medien präsent. Häusliche Gewalt im Alter wurde indessen nicht angesprochen. Während des Lockdowns wurde ein Anstieg der Gewaltfälle erwartet. Allerdings wurden keine Fälle gemeldet. Weder bei der UBA noch bei anderen Interventionsstellen.

Wir gehen davon aus, dass die gegenseitige Kontrolle aufgrund der ständigen Präsenz von Familienmitgliedern solche Meldungen verhinderte.

Denn der Stress war für pflegende Angehörige mit Sicherheit höher: Tagesbetreuungen waren geschlossen und die Möglichkeiten, sich ausser Haus zu entspannen, waren eingeschränkt. Pflegende und Betreuende waren sich mehr denn je selbst überlassen.

Wie sich die Fallzahlen in diesem Bereich entwickeln, werden die kommenden Monate zeigen.

Lernvideo – Streit in der Familie

Eine Demenzerkrankung führt fast immer zu heftigen Diskussionen in der Familie alzheimer.ch/Marcus May


Die drei Fallbeispiele stammen von der Website aneluege.ch sowie aus der Pressemitteilung der UBA vom September 2020.