Menschen, die Familienmitglieder und andere nahestehende Personen betreuen und pflegen, leisten einen grossen Beitrag an unsere Gesellschaft. Ihre Aufgabe kann dabei sehr belastend sein. Darum ist es wichtig und richtig, diese wachsende Gruppe mit gesetzlichen Massnahmen zu unterstützen.

Der Entlastungsdienst Schweiz begrüsst den Vorschlag des Bundesrates. Die Vernehmlassung zum entsprechenden Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ist abgeschlossen. Die drei formulierten Massnahmen sind:

Entlastungsdienst

Der Entlastungsdienst Schweiz ist der Dachverband kantonaler Vereine. Er verfügt über einen Pool von rund 800 Betreuungspersonen, die jährlich in 1’300 Haushalten knapp 160’000 Stunden Entlastung leisten. Auskunft: Erika Gerber, Präsidentin Entlastungsdienst Schweiz, erika.gerber@entlastungsdienst.ch, Telefon 079 455 52 24

  • Der Anspruch auf kurzzeitige Abwesenheiten vom Arbeitsplatz aufgrund von Krankheit oder Unfall wird ausgeweitet auf verwandte und nahestehende Personen.
  • Eltern mit Kindern mit einem erhöhten Bedarf an Betreuung und Pflege erhalten Anrecht auf einen Betreuungsurlaub.
  • Der Anspruch auf AHV-Betreuungsgutschriften soll auch für die Betreuung von Angehörigen mit leichter Hilflosigkeit sowie für Konkubinatspaare gelten.

Obschon die Stossrichtung, die dieses Bundesgesetz vorgibt, richtig ist, braucht es noch mehr. Der Entlastungsdienst Schweiz fordert mehr für die betreuenden Angehörigen.

So ist es unerlässlich, dass der Anspruch auf einen Betreuungsurlaub auch auf Arbeitnehmende ausgeweitet wird, die erwachsene Familienmitglieder und Nahestehende betreuen.

Zahlen

Laut Bundesamt für Statistik leisteten Angehörige in der Schweiz im Jahr 2016 insgesamt 80 Millionen Stunden unbezahlte Arbeit für die Betreuung und Pflege von nahestehenden Personen. Bei angenommenen durchschnittlichen Arbeitskosten von 45.50 Franken pro Arbeitsstunde, ergibt sich ein Geldwert von 3,7 Milliarden Franken pro Jahr.

Eine Beschränkung auf besonders betreuungsbedürftige Kinder ist nicht zielführend, denn viele Schweizer betreuen ihre Eltern, Partner, Geschwister oder auch enge Freunde.

Auch ihre Aufgabe sollte sich mit der Erwerbstätigkeit besser vereinbaren lassen. Der Anspruch auf Assistenzbeiträge sollte ausserdem nicht nur für Dritte gelten, die sich der Betreuung und Pflege annehmen, sondern ebenso für Verwandte.

Mit dem Assistenzbudget sollen auch Dienstleistungen wie Entlastungsdienste finanziert werden können. Das würde den Angehörigen die aufwändige Suche nach geeigneten Assistenzpersonen abnehmen und sie von der Personaladministration entlasten.

Zusammenarbeit mit anderen Organisationen

Auch die «IG Betreuende und pflegende Angehörige» fordert, dass bedarfsgerechte, bezahlbare und niederschwellige Unterstützungsangebote ausgebaut werden. Der Entlastungsdienst Schweiz gehört zum Netzwerk der IG und stellt sich klar hinter ihre Position zum Bundesgesetz.

Die nationale Interessengemeinschaft für betreuende und pflegende Angehörige wurde im Frühling 2018 gegründet, um den betreuenden und pflegenden Angehörigen in der Schweiz eine Stimme zu geben, ihre Anliegen gegenüber der Politik zu vermitteln und ihre Interessen auf nationaler Ebene zu vertreten.

Gründungsmitglieder sind das Schweizerisches Rotes Kreuz, Krebsliga Schweiz, Pro lnfirmis, Pro Senectute Schweiz, Travail.Suisse.

Netzwerk unterstützender Organisationen: AGILE.CH, Alzheimer Schweiz, Entlastungsdienst Schweiz, Evangelische Frauen Schweiz, Fondation Pro-XY, lnclusion Handicap, Lungenliga Schweiz, männer.ch, Procap, Pro Juventute, sages, SBK-ASI, Stiftung Pro Mente Sana, transfair, UBA, VASOS.

Wissenschaftlicher Partner: Careum Forschung.