Wer bezahlt den Schaden? - demenzjournal.com

Haftpflichtrecht

Wer bezahlt den Schaden?

«Eine an Demenz erkrankte Person kann je nach Krankheitszustand nicht oder nur teilweise für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden und somit als urteilsunfähig gelten.» PD

Wenn ein Mensch mit Demenz einen Schaden verursacht, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall. Bei einer Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht können pflegende Angehörige sogar haftbar gemacht werden.

Frau Meier ist an Demenz erkrankt und wird von ihrem Mann zu Hause betreut. Als er kurz einkaufen geht und sie allein in der Mietwohnung ist, lässt sie sich ein Bad einlaufen und vergisst es. Bei seiner Rückkehr erwartet Herr Meier eine Überschwemmung.

Solche oder ähnliche Szenarien geschehen wahrscheinlich täglich, denn es ist nicht möglich, einen Menschen mit Demenz zu Hause zu betreuen und ihn dabei sieben Tage die Woche permanent zu überwachen. Was sich Angehörige dabei jedoch nicht immer bewusst sind: Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die von Menschen mit Demenz verursacht worden sind, nicht automatisch.

Ein Versicherungsunternehmen ist nur dann verpflichtet, einen Schaden zu übernehmen, wenn der Verursacher noch «deliktsfähig» ist, wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft schreibt. Ein Mensch mit Demenz sei aber nicht deliktsfähig, wenn er sein Handeln nicht mehr kontrollieren könne. In diesem Fall könne er für einen verursachten Schaden auch nicht verantwortlich gemacht werden.

Das bestätigt auch der grösste Versicherer der Schweiz, die AXA Winterthur. «Eine an Demenz erkrankte Person kann je nach Krankheitszustand nicht oder nur teilweise für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden und somit als urteilsunfähig gelten», sagt Mediensprecherin Anna Ehrensperger. Urteilsunfähige Personen sind nach OR grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig, womit die Haftpflichtversicherung auch die Kosten für einen Schaden nicht übernimmt.

Versicherung kündigen oder nicht?

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist der Meinung, dass die Haftpflichtversicherung eines Menschen mit Demenz in einem solchen Fall überflüssig ist und gekündigt werden kann, es sei denn, die Erkrankung sei noch im Anfangsstadium.

AXA-Mediensprecherin Ehrensperger bestätigt, dass bei einer besonders schweren Form von Demenz die Haftpflichtversicherung hinfällig sein könne. Sie empfiehlt jedoch aus zwei Gründen, mit einer Kündigung vorsichtig zu sein: «Ein Richter kann aus Billigkeit eine urteilsunfähige Person zu Schadenersatz verurteilen, somit müsste die Versicherung die Kosten trotzdem übernehmen.» Der Richter kann also im Einzelfall und je nach Umständen auch anders entscheiden.

Zweitens weist Ehrensperger darauf hin, dass Menschen mit Demenz je nach Gesundheitszustand und Stadium der Krankheit auch klare Momente haben können. «Verursacht die Person in einer solchen Phase einen Schaden, kann es durchaus sein, dass sie als urteilsfähig gilt und die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden übernehmen muss», sagt Ehrensperger.

Um abzuklären, ob ein Mensch mit Demenz im Moment der Schadensverursachung urteilsfähig oder urteilsunfähig war, braucht es eine medizinische Beurteilung in Form eines Gutachtens.

Im Fall von Frau Meier ginge es also darum, herauszufinden, ob sie sich darüber im Klaren war, dass das Badewasser überlaufen könnte, als sie den Raum verliess und den Wasserhahn nicht abstellte.

Doch hätte Herr Meier seine Frau überhaupt allein lassen dürfen? Oder hat er damit seine Sorgfaltspflicht verletzt? Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft schreibt, dass Angehörige den gemeinsamen Haushalt so einrichten sollten, dass Betroffene in den Augenblicken, in denen sie geistig nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen, keinen Schaden anrichten können.

Zusätzlich müsse der Schaden für die Angehörigen aber auch vorhersehbar sein. Axa-Mediensprecherin Ehrensperger sagt, dass man nur im Einzelfall konkret beurteilen könne, ob eine Aufsichtsperson ausreichend dafür gesorgt habe eine voraussehbare Gefährdung zu vermeiden.

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Keine speziellen Tarife für Menschen mit Demenz

Bei Herr und Frau Meier ginge es also wohl darum, ob Frau Meier immer schon gerne ein Bad genommen hatte und ihr Ehemann damit hätte rechnen müssen, dass sie dies in seiner Abwesenheit auf eigene Faust tun könnte. Oder ob Frau Meier normalerweise duschte und er nicht im Entferntesten auf die Idee hätte kommen können, dass sie sich ein Bad einlassen würde.

Praktisch wäre es, wenn Herr Meier für seine Frau eine spezielle Haftpflichtversicherung für Menschen mit Demenz abschliessen könnte, mit höheren Tarifen, aber einer umfassenderen Schadensdeckung. Bei der Axa Winterthur gibt es das bis jetzt nicht: «Wir haben noch keine speziellen Angebote, die auf Menschen mit Demenz ausgerichtet sind», sagt Anna Ehrensperger. Auch in Deutschland gibt es bisher nur wenige Versicherer mit solchen Angeboten.