Das Leben ist gefährlich - demenzjournal.com

Kommentar

Das Leben ist gefährlich

Im Alltag lauern überall Gefahren. Wer ist schuld, wenn etwas passiert? Bild Shutterstock

Die 94-jährige Bewohnerin eines Pflegeheims stürzt und verletzt sich dabei schwer. Das Landgericht Köln hat nun eine Klage der Tochter gegen die Betreiber des Pflegeheims zurückgewiesen.

Hoppla! So schnell ist es passiert! Jemand stolpert über einen Stein und bricht sich den Fuss. Ein Mann stösst mit dem Kopf gegen ein Garagentor und holt sich eine Gehirnerschütterung. Ein Kind fällt unglücklich vom Sprungbrett und bricht sich die Hand. Eine Frau mit Demenz fällt hin und erleidet eine Hirnblutung.

Schnell ist es passiert, denn das Leben ist gefährlich – manchmal sogar lebensgefährlich. Und nach einem Unfall kommt die Frage: Wer ist schuld? Zunehmend soll es nicht mehr der Verunglückte sein, sondern ein anderer.

Ein Arbeiter, der den Stolperstein aus dem Weg hätte räumen müssen. Ein Techniker, der das Garagentor falsch konstruiert hat. Ein Bademeister, der das Sprungbrett nicht richtig gesichert hat. Oder eben: Die Pflegenden, die nicht hingeschauten, als die sturzgefährdete Frau ihr Bett verliess.

Unfall und Ursache beschäftigte vergangene Woche auch das Landgericht Köln. Auslöser war eine 94-jährige Frau mit fortgeschrittener Demenz.

Sie war im April 2018 nachts aufgestanden und durchs Heim gelaufen. Dabei stürzte sie schwer.

Sie brach sich den Oberschenkelhals und erlitt eine Gehirnblutung. Sie war danach auf noch mehr Pflege angewiesen und starb knapp drei Monate nach dem Unfall.

Die Tochter der bedauernswerten Frau klagte daraufhin gegen den Träger des Pflegeheims. Sie verlangte mindestens 35’000 Euro Schmerzensgeld. Sie fand, die Pflegenden hätten die Sturzgefahr ihrer Mutter falsch eingeschätzt. Sie hätten die Frau im Bett fixieren oder zumindest besser beobachten müssen.

Das Landgericht Köln war anderer Meinung. Ein vom Gericht beauftragter Pflegeexperte fand, eine Fixierung am Bett könne zu Strangulationen führen. Bettgitter seien ebenfalls problematisch, da das Überklettern Stürze aus grösserer Höhe begünstige. Ausserdem führe erzwungene Unbeweglichkeit zu Muskelabbau, der die Sturzgefahr erhöhe.

Fahrlässige Tötung

Die Kriminalisierung der Pflege

«Die Letzten beissen die Hunde»: Der Fall des tragischen Todes einer Heimbewohnerin zeigt, wie schnell das Pflegepersonal strafrechtliche Folgen zu tragen hat, wenn … weiterlesen

Wir berichteten in den vergangenen Jahren mehrfach über Schuldsprüche gegen Pflegende. Es war sogar von einer Kriminalisierung der Pflege die Rede – davon, dass Pflegende in diesem Umfeld permanent mit einem Bein vor Gericht stehen. Dies ist einer von vielen Gründen mehr, diesen Beruf nicht zu wählen. Der Pflegenotstand lässt grüssen.

Das Urteil aus Köln zeigt auf, dass es auch anders geht. Dass es zu Unfällen kommen kann – auch wenn die Pflegenden verantwortungsbewusst arbeiten. In diesem Fall geht es nicht nur um eine juristische, sondern auch um eine ethische Frage: 

Ist die Lebensqualität – in diesem Fall ist sie mit Mobilität verbunden – höher zu gewichten als die Gewissheit, nicht zu stürzen?

Antworten auf diese Frage gibt es so viele, wie es Menschen gibt. Im Zweifelsfall soll die Lebensqualität den Ausschlag geben.

Wir haben wenig Verständnis dafür, wenn Angehörige die Pflegenden verantwortlich machen für den Sturz einer Frau mit fortgeschrittener Demenz, die 94 Jahre durchs Leben gegangen ist. Die absolute Sicherheit gibt es nicht – weder in Altersheimen, noch auf der Strasse oder im Sport. In Zeiten von Corona scheint sie weiter entfernt denn je.