Hoppla! So schnell ist es passiert! Jemand stolpert über einen Stein und bricht sich den Fuss. Ein Mann stösst mit dem Kopf gegen ein Garagentor und holt sich eine Gehirnerschütterung. Ein Kind fällt unglücklich vom Sprungbrett und bricht sich die Hand. Eine Frau mit Demenz fällt hin und erleidet eine Hirnblutung.
Schnell ist es passiert, denn das Leben ist gefährlich – manchmal sogar lebensgefährlich. Und nach einem Unfall kommt die Frage: Wer ist schuld? Zunehmend soll es nicht mehr der Verunglückte sein, sondern ein anderer.
Ein Arbeiter, der den Stolperstein aus dem Weg hätte räumen müssen. Ein Techniker, der das Garagentor falsch konstruiert hat. Ein Bademeister, der das Sprungbrett nicht richtig gesichert hat. Oder eben: Die Pflegenden, die nicht hingeschauten, als die sturzgefährdete Frau ihr Bett verliess.
Unfall und Ursache beschäftigte vergangene Woche auch das Landgericht Köln. Auslöser war eine 94-jährige Frau mit fortgeschrittener Demenz.
Sie war im April 2018 nachts aufgestanden und durchs Heim gelaufen. Dabei stürzte sie schwer.
Die Tochter der bedauernswerten Frau klagte daraufhin gegen den Träger des Pflegeheims. Sie verlangte mindestens 35’000 Euro Schmerzensgeld. Sie fand, die Pflegenden hätten die Sturzgefahr ihrer Mutter falsch eingeschätzt. Sie hätten die Frau im Bett fixieren oder zumindest besser beobachten müssen.
Das Landgericht Köln war anderer Meinung. Ein vom Gericht beauftragter Pflegeexperte fand, eine Fixierung am Bett könne zu Strangulationen führen. Bettgitter seien ebenfalls problematisch, da das Überklettern Stürze aus grösserer Höhe begünstige. Ausserdem führe erzwungene Unbeweglichkeit zu Muskelabbau, der die Sturzgefahr erhöhe.