Fallbeispiele zeigen, in welchem Ausmass eine bedarfsgerechte Demenzversorgung die Betroffenen finanziell belasten würde. Bei alleinstehenden Menschen würden die Kostenbelastungen bereits ab einem mittleren Stadium der Demenz die jeweilige AHV-Maximalrente überschreiten.

Die Studie, die im Auftrag von Alzheimer Schweiz vom Forschungsbüro Ecoplan durchgeführt wurde, zeigt, dass von den heute rund 155 000 an Demenz erkrankten Menschen 60 Prozent zu Hause leben. Sie werden in der Regel so lange wie möglich von Angehörigen betreut.

47 Prozent der dabei entstehenden Gesamtkosten (5,5 Milliarden Franken) entfallen auf diese indirekten Kosten. Da es Operationen oder teure Medikamente mit Aussicht auf Kuration bei Demenz bisher nicht gibt, sind die Kosten der Demenz primär Betreuungs- und Pflegekosten.

Vergleicht man die Kosten in Bezug auf die Betreuung zu Hause oder im Heim, zeigt sich, dass sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgungsform ihren Platz haben. Langzeitpflege in einem Heim ist bereits bei mittlerer Demenz kosteneffizienter als Pflege und Betreuung zu Hause. Aus gesellschaftlicher Perspektive ist es von Vorteil, wenn Menschen mit einer leichten Demenz zu Hause betreut werden.

Die finanziellen Belastungen übersteigen oft die AHV-Renten

Neben den volkswirtschaftlichen Kosten berechnet der zweite Teil der Studie anhand von vier idealtypischen Fallstudien die Kosten für die jeweils bedarfsgerechte Demenzversorgung, welche Betroffene selbst tragen müssten.

Durchschnittlich würde ein Betroffener mit leichter Demenz, der zuhause und in Partnerschaft lebt, rund 6000 Franken jährlich bezahlen. Bei schwerer Demenz und institutioneller Versorgung steigen die Ausgaben auf rund 72 000 Franken jährlich. Die Kosten unterscheiden sich dabei teils erheblich nach Wohngemeinde.

Die Differenzen erklären sich durch Leistungsbereiche, für die es keine nationalen Tarifstrukturen gibt, wie zum Beispiel Unterstützungsleistungen in Haushalt und Administration sowie bei der Pflege, wo es grosse Unterschiede bei der Umsetzung der Restfinanzierung durch die Kantone gibt.

Erschreckend sind die Ergebnisse in Bezug auf die Finanzierbarkeit. Die Studie zeigt, dass sich viele Menschen im Verlauf der Krankheit eine adäquate Versorgung bei Demenz nicht leisten könnten.

Die Kosten für Alleinstehende überstiegen bereits bei einer mittelschweren Demenz die maximale AHV-Rente deutlich. Bei Ehepaaren entsprächen die Auslagen für die Versorgung der gemeinsamen Rente. Das Auftreten einer Demenzerkrankung potenziert das Risiko für Armut im Alter somit erheblich.

Höchste Dringlichkeitsstufe

Für Alzheimer Schweiz sind die Ergebnisse alarmierend. Angehörige leisten einen enormen Einsatz und bewältigen die Betreuung und Pflege oftmals allein. Dabei riskieren sie durch die komplexe Aufgabe, selbst zu erkranken.

«Unser Gesundheitswesen muss ein ureigenes Interesse daran haben, sie mit Entlastungsangeboten zu unterstützen. Nur so sind sie auch weiterhin in der Lage, diesen Beitrag zu leisten», sagt Dr. Stefanie Becker, Geschäftsleiterin von Alzheimer Schweiz. «Auch muss es Betreuung als krankheitsrelevante Leistung anerkennen und entsprechend vergüten.»

Für diesen Handlungsbedarf besteht bereits höchste Alarmstufe. Mit der steigenden Anzahl der über 80-Jährigen werden die Anzahl Menschen mit Demenz sowie die damit verbundenen Kosten zunehmen. «Als Betroffenenorganisation setzen wir uns für ein gutes Leben mit Demenz ein – dieses muss aber auch finanziell tragbar sein», sagt Stefanie Becker.

Interaktives Berechnungstool

Alzheimer Schweiz stellt ein interaktives Berechnungstool online zur Verfügung. Dieses zeigt die Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung auf, welche die Betroffenen in den verschiedenen Gemeinden selbst bezahlen müssen.