«Gemäss Art. 59a KVG (Krankenversicherungsgesetz) sind die Pflegeheime verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden ab 2019 medizinische Qualitätsindikatoren (QI) zu liefern.» Mit diesem Satz beginnt eine Informationsschrift des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2018 «zuhanden der mit der Erhebung betrauten Instanzen».
Die nächste Stufe auf der nach oben offenen Bürokratieleiter steht uns also bevor. Obwohl das dafür vorgesehene Erhebungsverfahren für die Heime vordergründig kaum einen Mehraufwand mit sich bringt, ist es auf das Gesamtsystem der Langzeitpflege hin betrachtet doch ein weiterer grosser Bürokratisierungsschritt.
Was genau ist geplant?
Aus den von uns jährlich zweimal mit dem Pflegebedarfserfassungssystem RAI erhobenen Bewohnerdaten werden von den Systemanbietern (BESA, RAI, PLAISIR) sechs Qualitätsindikatoren in vier Themenfeldern herausgefiltert:
- Fixierung
- Bettgitter
- Mangelernährung
- Polymedikation
- Selbsteinschätzung Schmerz
- Fremdeinschätzung Schmerz
Diese Daten werden anschliessend vom Bundesamt für Statistik gesammelt, aufbereitet und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellt. Dieses ist für die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse verantwortlich.
Wir können diesem neuen Überwachungssystem leider nichts Positives abgewinnen. Warum?
1. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, die «Qualität der Leistungen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden» (im Pflegeheim also die Pflege), zu überwachen. Wieso werden dann «medizinische Indikatoren» erhoben?
2. Die erhobenen Indikatoren betreffen wichtige Teilbereiche des Lebens in einem Heim, sie sagen dennoch kaum etwas aus über die von den einzelnen Bewohnenden erfahrene Gesamtqualität der Pflege.