Bürokratie 2.0 – es nimmt kein Ende - demenzjournal.com

Qualität der Pflege

Bürokratie 2.0 – es nimmt kein Ende

Der Glaube an Zahlen, welche als objektive Wahrheit betrachtet werden und die Möglichkeit bieten, sich in schwierigen Situationen hinter ihnen verstecken zu können, dominiert leider zu viele Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Verbänden. Véronique Hoegger

Per 2019 wurden neben weiteren auch medizinische Qualitätsindikatoren erhoben. Das bedeutet einen erneuten Bürokratieschub in Schweizer Pflegeheimen.

«Gemäss Art. 59a KVG (Krankenversicherungsgesetz) sind die Pflegeheime verpflichtet, den zuständigen Bundesbehörden ab 2019 medizinische Qualitätsindikatoren (QI) zu liefern.» Mit diesem Satz beginnt eine Informationsschrift des Bundesamtes für Statistik (BFS) aus dem Jahr 2018 «zuhanden der mit der Erhebung betrauten Instanzen».

Die nächste Stufe auf der nach oben offenen Bürokratieleiter steht uns also bevor. Obwohl das dafür vorgesehene Erhebungsverfahren für die Heime vordergründig kaum einen Mehraufwand mit sich bringt, ist es auf das Gesamtsystem der Langzeitpflege hin betrachtet doch ein weiterer grosser Bürokratisierungsschritt.

Was genau ist geplant?

Aus den von uns jährlich zweimal mit dem Pflegebedarfserfassungssystem RAI erhobenen Bewohner­daten werden von den Systemanbietern (BESA, RAI, PLAISIR) sechs Qualitätsindikatoren in vier Themenfeldern herausgefiltert:

  • Fixierung
  • Bettgitter
  • Mangelernährung
  • Polymedikation
  • Selbsteinschätzung Schmerz
  • Fremdeinschätzung Schmerz

Diese Daten werden anschliessend vom Bundesamt für Statistik gesammelt, aufbereitet und dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Verfügung gestellt. Dieses ist für die Auswertung und Veröffentlichung der Ergebnisse verantwortlich.

Wir können diesem neuen Überwachungssystem leider nichts Positives abgewinnen. Warum?

1. Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) sieht vor, die «Qualität der Leistungen, welche von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden» (im Pflegeheim also die Pflege), zu überwachen. Wieso werden dann «medizinische Indikatoren» erhoben?

2. Die erhobenen Indikatoren betreffen wichtige Teilbereiche des Lebens in einem Heim, sie sagen dennoch kaum etwas aus über die von den einzelnen Bewohnenden erfahrene Gesamtqualität der Pflege.

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3. Qualitative Leistungen (Pflege, Beziehung) können unserer Meinung nach nicht quantitativ erfasst werden.

4. In einer Zeit, in der viel über den aktuellen und zukünftig noch verstärkt spürbar werdenden Personalnotstand in der Pflege und speziell in der Langzeitpflege geredet wird, dient ein System, welches dazu führen kann, Druck auf die Pflegenden aufzubauen, sicher nicht der Steigerung der Attraktivität der Langzeitpflege.

Dieses System birgt das Risiko, die Personalsituation weiter zu verschärfen – und damit genau das Gegenteil von dem zu bewirken, was es erreichen will.

5. Die beiden Indikatoren «Fixierung» und «Bettgitter» sind heute schon über das Erwachsenenschutzrecht stark reglementiert: Es sind dies die Voraussetzung zum Einsatz, der Zweck des Einsatzes sowie eine Dokumentations-, Informations- und Überprüfungspflicht.

Aufgrund dieser Vorgaben darf also davon ausgegangen werden, dass die Heime bewegungsfreiheitseinschränkende Massnahmen nur dann in Betracht ziehen, wenn sie notwendig und verantwortbar sind.

6. Bei allen sechs Indikatoren wird der «prozentuale Anteil an Bewohnenden» erhoben, bei welchen der Indikator zutrifft – zum Beispiel bei wieviel Prozent der Bewohnenden wird täglich ein Bettgitter eingesetzt. 

Wenn wir davon ausgehen, dass der erhobene Wert etwas über die Qualität der Institution aussagen soll, heisst das wahrscheinlich, dass ein höherer Wert eine schlechtere Qualität aufzeigen soll. Somit wird trotz vorgenommener Risikoadjustierung suggeriert, dass Bettgitter grundsätzlich schlecht sind.

Dadurch wird etwas verallgemeinert, das eigentlich individuell betrachtet werden muss.

7. Die Messung von Indikatoren, im Wissen darum, dass deren Werte zu verallgemeinernden Beurteilungen und möglicherweise Vergleichen unter den Institutionen (Benchmark) herangezogen werden, kann dazu verleiten, 

  • sinnvolle Massnahmen (ein Bettgitter, das Schutz und Sicherheit vermittelt) zu unterlassen, um einen besseren Indikatorwert zu erreichen,
  • sich bei der Gestaltung der Pflege auf die sechs Indikatoren zu konzentrieren und dabei anderes – potentiell wichtigeres – zu vernachlässigen,
  • bei der Erfassung die Werte zu manipulieren, indem man zum Beispiel angibt, das Bettgitter nur an sechs statt sieben Wochentagen einzusetzen.

«Auf demenzjournal.com finden sich die Informationen, die ich gebraucht hätte, als ich in meiner Familie bei diesem Thema am Anfang stand.»

Arno Geiger, Schriftsteller (Der alte König in seinem Exil)

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8. Das System beansprucht Ressourcen an «bewohnerfernen» Orten (Informatiker, Statistiker, Controller usw.),

  • bei den Systemanbietern, welche die Daten aus den Heimen (knapp 100’000 Heimplätze) zusammenstellen und an das BFS übermitteln,
  • beim Bundesamt für Statistik, welches die übermittelten Daten der drei Systemanbieter sammelt und ans BAG weiterleitet,
  • beim Bundesamt für Gesundheit, welches die erhaltenen Daten auswertet und veröffentlicht.

Diese Ressourcen könnten an «bewohnernahen» Orten (Heimpersonal) mehr zur Gewährleistung und Steigerung der angestrebten Qualität beitragen. Wer zahlt, wer profitiert?

«Qualität in der Beziehung ist nicht mit Systemen zu erreichen, sondern mit Menschen …»

Mit dieser Überzeugung, welche im Leitbild der Sonnweid verankert ist, stehen wir allzu oft alleine da.

Der Glaube an Zahlen, welche als objektive Wahrheit betrachtet werden und die Möglichkeit bieten, sich in schwierigen Situationen hinter ihnen verstecken zu können, dominiert leider zu viele Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Verbänden.

Wirkliche Verantwortungsübernahme in einer nur subjektiv erfassbaren Wirklichkeit sieht anders aus.