Je früher eine Demenz erkannt wird, desto besser. Zwar gibt es bis heute keine Behandlung, die eine Demenz verhindern, aufhalten oder heilen könnte. Aber es gibt Mittel und Wege, die Symptome zu mildern und den Krankheitsverlauf wenigstens vorübergehend zu verlangsamen.

Die Medikamente zur Behandlung der Demenzsymptome sind besonders zu Beginn der Krankheit wirksam. Medikamentöse sollten mit nichtmedikamentösen Therapien kombiniert werden. Menschen mit Demenz sollen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können. Früherkennung ist diesem Ziel förderlich.

Früherkennung erleichtert Lebensplanung

Man kann sich Gedanken zu den eigenen Prioritäten machen und gewisse Träume noch verwirklichen (z.B. Reisen und ähnliches).

Wichtig ist es auch, die administrativen und finanziellen Angelegenheiten zu regeln (Versicherungen, letzter Wille usw.). Möglichst früh sollte ein Vorsorgeauftrag erstellt werden. Er erlaubt etwa, Vertrauenspersonen zu ernennen, die dem Betroffenen Entscheidungen abnehmen, wenn er eines Tages nicht mehr selbst entscheiden kann. Zwar sind die meisten Menschen am Anfang einer Demenz urteilsfähig, doch verlangt das Erwachsenenschutzgesetz für Vorsorgeaufträge die Handschriftlichkeit, was zu einem späteren Zeitpunkt deutlich schwieriger umsetzbar ist.

Tatsache ist, dass noch heute weniger als die Hälfte der Menschen mit Demenz über eine formelle Diagnose verfügen.

In einer Patientenverfügung lassen sich medizinische Anliegen und Wünsche für die Zukunft und auch für das Lebensende (etwa bezüglich lebensverlängernder Massnahmen) schriftlich festhalten.

Wer frühzeitig eine Diagnose erhalten hat, kann weiter Strategien entwickeln, um im Alltag besser mit der Krankheit zurechtzukommen: den Haushalt vereinfachen, Hilfsmittel wie z.B. eine Agenda einsetzen, die Freizeit gezielt gestalten, um körperlich und geistig möglichst aktiv zu bleiben. Ein transparenter Umgang mit der Diagnose kann Betroffenen auch zu mehr Verständnis von Seiten der Angehörigen und des sozialen Umfeldes verhelfen. Schliesslich gibt die Diagnose Zugang zu bestehenden Versorgungs- und Beratungsangeboten. 

Die Demenzabklärung verläuft idealerweise in zwei Schritten: Ein Besuch beim Hausarzt und gegebenenfalls eine Abklärung beim Spezialisten, beziehungsweise in einer Memory-Klinik.

Besuch beim Hausarzt

Erste Anlaufstelle zur Abklärung ist der Hausarzt. Dieser erhebt die Vorgeschichte, nimmt eine ausführliche körperliche und neurologische Untersuchung vor und veranlässt Laboranalysen in Blut und Urin sowie Zusatzuntersuchungen (Elektrokardiogramm usw.) zur Überprüfung der wichtigen Körperfunktionen. Die bekanntesten dieser Tests sind die MMSE-Untersuchung (Mini-Mental-Status) und der Uhrentest.

Handelt es sich um einen krankhaften Prozess oder um einen harmlosen altersbedingten Leistungsverlust? Dabei müssen alle möglichen Ursachen für die Störung berücksichtigt werden, so etwa Depression, Schädel-Hirn-Trauma, Stoffwechselkrankheiten und viele mehr, damit die richtige Diagnose ermittelt und eine passende  Behandlung verordnet werden kann.

Für Menschen mit Anzeichen einer Demenz ist es oft sehr schwierig, sich aus eigenem Antrieb zu einer Abklärung zu entschliessen. Angehörige können diesbezüglich wichtige Unterstützung bieten, indem sie etwa Informationen einholen, Termine vereinbaren und die betroffene Person zum Arzt begleiten. Ihre Beobachtungen tragen ebenfalls zur Diagnosestellung bei.

Die Aufklärung der Angehörigen darf grundsätzlich nur mit Einverständnis des Patienten erfolgen, ist aber für die weitere Behandlung und Begleitung von grosser Wichtigkeit. Erhärtet sich der Verdacht auf eine Demenzkrankheit, schickt der Hausarzt den Patienten wenn nötig zu einem Spezialisten oder in eine Memory Clinic, wo eine vertiefte interdisziplinäre Abklärung möglich ist.

Abklärung beim Spezialisten

Für einen Teil der Betroffenen erfolgt der zweite Schritt der Abklärung bei einem Facharzt oder in einer Memory Clinic, wo verschiedene Fachleute  (Geriater, Neuropsychologe, Neurologe, Alterspsychiater) zusammenarbeiten. Eine Liste von Memory-Kliniken in der Schweiz finden Sie hier.

Im Zentrum der Abklärung steht die klinische und neuropsychologische Untersuchung der kognitiven Funktionen (nebst dem Gedächtnis auch Sprache, räumliche und visuelle Vorstellung, komplexe Handlungen, Planung, strategisches Denken u.a.) und des Verhaltens. Auch die Fahreignung wird beurteilt.

Die geriatrische Beurteilung gibt Aufschluss über Selbständigkeit, Mobilität, Ernährungszustand, Hören und Sehen usw.

Die alterspsychiatrische Untersuchung erlaubt die Erkennung und Behandlung von psychiatrischen Symptomen beziehungsweise von Begleitsymptomen von Demenz, falls sich eine solche bestätigt.

Regelmässige Gespräche

Eine regelmässige ärztliche Begleitung ist auch nach der Diagnose wichtig. Der Arzt kann den Krankheitsverlauf und die Wirkung der Behandlung im Gespräch und anhand von Tests beobachten und die entsprechenden Hilfestellungen empfehlen oder einleiten. Auch Angehörige sollten bei dieser Gelegenheit zu Wort kommen können und die nötige Beratung erhalten. Die Kosten für diese Arzttermine sind Teil des obligatorischen Leistungskatalogs der Krankenkassen. (Juni2015)

Zur Erkennung der verschiedenen Hirnkrankheiten können bildgebende Verfahren wie die MRI-Untersuchung (auch Magnetresonanztomografie oder Magnetic Resonance Imaging genannt) eingesetzt werden. In spezifischen Fällen ist das PET- (Positronen-Emissions-Tomografie) oder das SPECT-Verfahren zur Diagnose notwendig. Diese werden von Radiologen durchgeführt.

Bei familiären, früh auftretenden Demenzformen können gezielte genetische Analysen hilfreich sein, dies aber nur mit entsprechender genetischer und ethischer Beratung.

Die Kosten der Abklärung übernehmen die Krankenkassen.

Eine derart umfassende Abklärung erstreckt sich über mehrere Termine und kann für die Betroffenen sehr ermüdend, belastend und deprimierend sein. Sie erfordert eine einfühlsame Begleitung. Auch die Angehörigen sind in dieser Zeit sehr gefordert und können sich mit einer völlig neuen Lebenssituation konfrontiert sehen. Wichtig ist, dass alle, Kranke wie Nahestehende, Zugang zu Informationen und situationsgerechter Beratung haben.

Die Art und Weise, wie die Diagnose der betroffenen Person mitgeteilt wird, spielt eine grosse Rolle. Wenn immer möglich, sollte an diesem Gespräch auch eine nahestehende Person teilnehmen, sofern die betroffene, urteilsfähige Person damit einverstanden ist.