Mit einer Patientenverfügung können Sie veranlassen, dass Ärzte Ihren Willen auch dann berücksichtigen, wenn Sie diesen selber nicht mehr mitteilen können. Mit dieser Verfügung halten Sie ihre medizinischen Wünsche und Ihren Willen schriftlich fest. 

Legen Sie fest, wer von den Menschen Ihres Vertrauens in die Entscheidungsfindung einbezogen werden soll, und ob und durch wen Sie begleitet werden.

«Patientenverfügung des Schweizerischen Roten Kreuzes»

«Patientenverfügung der Ärztegesellschaft FMH, ausführliche Version»